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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise
 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Chalet-Hotel Schwarzwaldalp, Zenger Gastronomie GmbH, abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
Das Chalet-Hotel Schwarzwaldalp, Zenger Gastronomie GmbH, kann ohne Begründung jegliche Bestell-Annahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung abhängig machen, die ihr geschuldet werden, in Form von Anzahlungen, Abschlags-Zahlungen oder Gesamtzahlungen, selbst wenn diese als Vorleistungen zu erbringen sind.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.


Reservation und Bestätigung


Eine Reservierung wird erst mit Erhalt unserer detaillierten Bestätigung, die wiederum innert 10 Tagen vom Gast gegenzuzeichnen ist, garantiert.
Um Gruppenreservationen (ab 8 Personen) zu garantieren ist eine Anzahlung von 20% der gebuchten Leistungen erforderlich. Die Reservation wird gastgeberseitig erst durch Zahlungseingang verbindlich. Der Anzahlungsbetrag wird später an die Gesamtrechnung angerechnet. Die Zahlung ist eigenständig zu überweisen an:
Berner Kantonalbank / IBAN CH73 0079 0016 4851 5930 4
zu Gunsten Zenger Gastronomie GmbH, 3860 Meiringen


Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 und am Abreisetag bis 10.30 zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich andere Zeiten vereinbart wurden. Für den Tagesgebrauch (Day-use) von Zimmern bis 17.00 berechnen wir 70% des Zimmer-Frühstückspreises. Nach 17.00 wird der volle Preis in Rechnung gestellt.


Bei vorzeitiger Abreise werden alle reservierten Leistungen zur Zahlung fällig, inklusive nicht benutzen Leistungen.
Optionsdaten sind für beide Seiten bindend. Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Räumlichkeiten ohne zusätzliche Ankündigung anderweitig zu vermieten.
Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Auftraggeber nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Hotelleitung.


Zahlungsbedingungen


Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel: Bargeld (nur CHF), EC-Maestro und Postcard.
Wir akzeptieren keine Kreditkarten, persönlichen Schecks, WIR oder Reka und gewähren keinen Kredit.
Sofern vorzeitig vereinbart, sind wir gerne bereit, Ihnen für Ihre Auslagen eine Rechnung zukommen zu lassen, die innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zahlbar ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden Verzugszinsen in der Höhe von 1.5% pro Monat (18% pro Jahr) belastet.
Für Reisegruppen ist die gesamte Rechnung bei Abreise zahlbar.
Wir bitten Sie, Rechnungen dessen Endbetrag unter CHF 300.- liegt in Bar oder mittels EC-Maestro zu bezahlen. Sollten Sie jedoch eine Rechnung wünschen, ist diese innert 30 Tages nach Erhalt, zuzüglich CHF 15.- Schreibgebühr, zu zahlen.


Stornierungen


Hotel:


Bis 7 Tage vor Anreise (Anreise = 16 Uhr am Ankunftstag) ist die Stornierung eines Zimmers kostenlos, weniger als 7 Tage vor Anreise berechnen wir 50%. Noshows werden zu 100% in Rechnung gestellt.
Ohne vorherige Abmachung ist ein Zimmer bis 18.00 garantiert. Nach 18.00 behält sich die Hotelleitung vor die Zimmer weiter zu vermieten.


Gruppen oder mehrtägige Aufenthalte:
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Gruppenreisen oder mehrtägige Aufenthalte, ab total 8 Übernachtungen. Jede von uns garantierte Reservation für Zimmer kann von Ihnen wie folgt storniert werden:
- Bis 60 Tage vor Anreisetag kostenlos
- Zwischen 59 und 30 Tage vor Anreisetag Berechnung von 30% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.
- Zwischen 29 und 15 Tage vor Anreisetag Berechnung von 50% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.
- Ab 14 Tage vor Anreisetag Berechnung von 100% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.


Über Silvester / Neujahr gelten für Gruppen folgende Stornierungsfristen:
- Bis 90 Tage vor Anreisetag kostenlos
- Zwischen 89 und 60 Tage vor Anreisetag Berechnung von 50% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.
- Zwischen 59 und 30 Tage vor Anreisetag Berechnung von 75% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.
- Ab 29 Tagen vor Anreisetag Berechnung von 100% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.


Für Silvester besteht für alle Gäste ein Mindestaufenthalt von 2 Nächten. Der Silvesterabend ist für alle Gäste obligatorisch.


Die Anzahl Gäste der Gruppe muss bis spätestens 72 Stunden vor Anreisetag bestätigt werden und dient als Grundlage für die Rechnungsstellung. Eine Abweichung von maximal 5% nach unten wird akzeptiert. Bei einer Abweichung nach oben dient die neue Anzahl der Teilnehmer als Berechnungsgrundlage. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist die Hotelleitung verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz in einem anderen Hotel zu bemühen.


Restauration:


Veranstaltungen und Bankette ohne Zimmernutzung unterliegen ab 10 Gästen den Geschäftsbedingungen. Die Anzahl Gäste der Gruppe sind bis spätestens 96 Stunden/4 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen. Diese dient als Grundlage für die Rechnungsstellung. Eine Abweichung von maximal 10% nach unten wird akzeptiert. Bei einer Abweichung nach oben, gilt die effektive Personenzahl. Die reservierten Leistungen können wie folgt storniert werden.
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos
- Zwischen 29 und 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 30% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.
- Zwischen 14 und 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 50% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.
- Ab 96 Stunden vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 100% der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.


Preisgarantie


Die angegebenen Preise gelten 30 Tage ab Datum unseres Angebotes. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen. Es gelten dann die am Tag der Veranstaltung gültigen Preise. Alle Preise beinhalten die Gesetzliche Mehrwertsteuer und Taxen. Eine Offertenanfrage oder Mitteilung der Zimmerverfügbarkeit gilt nicht als Reservation .


Hunde


Für den Aufenthalt mit Ihrem Vierbeiner gilt eine Hausordnung, welche wir Ihnen auf Verlangen zukommen lassen. Die Hausordnung untersteht den AGB. Unangemeldetes Eintreffen mit einem Hund wird nicht akzeptiert und die Hotelleitung hat das Recht, sich von den gebuchten Leistungen zurückzuziehen.


Versicherungen


Der Kunde oder Besucher trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels/Gebäude, in technischen Einrichtungen hinterlassen hat. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände eines Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Die Haftung muss hier auf das zulässige Mass beschränkt werden. Wertgegenstände wie Schmuck und Geld müssen bei der Hotelleitung hinterlegt werden, wobei ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschliessen ist; die Haftung des Hotels für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist ausgeschlossen.


Das Chalet-Hotel Schwarzwaldalp, Zenger Gastronomie GmbH, lehnt jegliche Verantwortung für Schäden jeder Art ab, im Besonderen Schäden, die durch Brand und/oder Diebstahl bedingt sind und nicht durch Verschulden des Chalet-Hotels Schwarzwaldalp entstanden sind. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Hotelleitung nicht gestattet. Für die Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars, die während einer Veranstaltung und/oder bei Auf- und Abbau verursacht wurden, haftet der Kunde ohne Verschuldensnachweis.


Gerichtsstand


Die mit dem Chalet-Hotel Schwarzwaldalp, Zenger Gastronomie GmbH, abgeschlossenen Verträge und eingegangenen Geschäftsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Meiringen.


Meiringen, im Mai 2019

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